Tarifoptimierung beim Tarifwechsel nach § 178f VVG

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung hilft Ihnen der PKV-Gutachter bei der Optimierung des Tarifwechsels, insbesondere in Tarife, die der Versicherer nicht von sich aus anbietet oder gar - nicht selten mit bei genauer Prüfung unhaltbaren Gründen - abgelehnt hat.

Beispiele:



Ablehnungsschreiben Hanse-Merkur vom 17.03.05, S. 1

Ablehnungsschreiben Hanse-Merkur vom 17.03.05, S. 2

Schreiben Sachverständiger an HanseMerkur vom 21.03.05

Ablehnungsschreiben DKV vom 18.02.05

Schreiben Kunde an DKV vom 23.02.05

Schreiben Sachverständiger an DKV vom 02.03.05

Schreiben DKV vom 08.03.05 - Bestätigung des Tarifwechsels

Stellungnahme (Auszug) Sachverständiger vom 18.11.2002

Der Wechsel des Versicherungsunternehmens in der PKV kann durch den Verlust der Alterungsrückstellung mit erheblichen - langfristigen - Nachteilen verbunden sein. Kurzfristige Beitragsvorteile verkehren sich nach wenigen Jahren nicht selten ins Gegenteil. Durch den Wechsel des Tarifs innerhalb des gleichen PKV-Unternehmens - als Alternative zur Neuversicherung bei einem anderen Versicherer - können jedoch bei Anrechnung der Alterungsrückstellung oft mit annähernd gleichen Leistungen erhebliche Beitragseinsparungen erzielt werden.

Doch manche Versicherer tun sich schwer mit Angeboten für einen optimalen Tarifwechsel. Gelegentlich werden neue und preiswerte Tarife nur Neukunden angeboten und Altkunden auf Tarife innerhalb des alten und inzwischen sehr teuren Tarifsystems verwiesen - zum Beispiel nur ein höherer Selbstbehalt angeboten. Auch wird nicht in allen Fällen die Alterungsrückstellung vollständig beitragsmindernd angerechnet. Werden die Voraussetzungen gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den Bestimmungen der Kalkulationsverordnung (KalV) zum Tarifwechsel nach § 178f VVG nicht genau eingehalten, können dem Kunden Nachteile entstehen, die oft erst später zu erkennen sind.

Die Folge können z. B. spätere überproportionale Beitragsanpassungen und der Verlust erheblicher Teile des bisherigen Beitragsnachlasses sein. Auch kann in gewissen Fällen ein Tarifwechsel als Kündigung oder Teilkündigung aufgefasst werden, so dass die Alterungsrückstellung ganz oder teilweise verfällt.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung hilft Ihnen der PKV-Gutachter bei der Optimierung des Tarifwechsels, insbesondere in Tarife, die der Versicherer nicht von sich aus anbietet oder gar - nicht selten mit bei genauer Prüfung unhaltbaren Gründen - abgelehnt hat. Die Angebote und Berechnungen des Versicherers für den Tarifwechsel werden überprüft - insbesondere auch die Anrechnung der Alterungsrückstellung.

In normalen Fällen muss für die Tarif-Optimierung durch den Fachmann je versicherte Person mit Kosten von ca. 500,-- Euro gerechnet werden. Diese Investition amortisiert sich in vielen Fällen schon nach wenigen Monaten.
 


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